Informationen zur Änderung der MWST per 01.01.2024
Wie Sie sicher bereits wissen, werden 2024 die Mehrwertsteuersätze angehoben. Um einen möglichst reibungslosen Übergang zu gewährleisten,
bitten wir Sie folgendes zu beachten:
Ab 01.01.2024 gelten folgende, neue Sätze:
Normalsatz: 8.1 %
Reduzierter Satz: 2.6 %
Sondersatz: 3.8 %
Sämtliche Arbeiten und Leistungen, welche 2023 ausgeführt werden, müssen auch im Jahr 2023 in Rechnung gestellt werden. Diese Rechnungen sollten bis spätestens 08. November 2023 bei uns eintreffen, andernfalls können diese Rechnungen erst Ende Januar / Mitte Februar 2024 angewiesen werden und müssten dementsprechend mit dem höheren Steuersatz ausgestellt werden.
Schlussrechnungen müssen, aufgrund Mehraufwand bei der Bearbeitung, bereits bis am 30. Oktober 2023 bei uns sein. Falls dies nicht möglich ist, kann eine Teilzahlung bis max. 90 % in Rechnung gestellt werden und der Restbetrag wird mit der Schlussrechnung, mit dem höheren MWST-Satz, im Februar / März 2024 angewiesen.
Die letzten Anweisungen der Rechnungen an die Bauherrschaften erfolgen Mitte November 2023. Im Dezember 2023 werden keine Rechnungen zur Zahlung freigegeben und angewiesen.
Bei laufenden Projekten, welche bis am 31.12.2023 nicht abgeschlossen werden können, müssen die Schlussrechnungen eine detaillierte Aufstellung enthalten, welche Arbeiten 2023, mit einem MWST-Satz von 7.7 %, und welche Arbeiten im Jahr 2024, mit einem MWST-Satz von 8.1 %, ausgeführt wurden.
Für Ihre Mithilfe und die Umsetzung bedanken wir uns zum Voraus bestens.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Brigitte Annaheim, Tel. 032 636 61 53, E-Mail: ban@steinerplus.ch gerne zur Verfügung.